AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TwinFit GbR für die Mitgliedschaft im TwinFit Fitnesscenter Bad Honnef
1. Zugang zum Trainingsbereich Mitgliedskarte
Der Zugang zum Trainingsbereich ist nur mit der persönlichen Mitgliedskarte möglich. Diese und die Mitgliedschaft an sich sind nicht übertragbar.
2. Leistungsbeschreibung
Das Mitglied der TwinFit Müller & Müller GbR ist zum Eintritt in die öffentlichen Trainingsbereiche berechtigt.
3. Zahlungen und Zahlungsweise
Die Mitgliedsbeiträge werden 14-tägig vom jeweiligen Bankkonto des Mitglieds per SEPA-Lastschrift belastet. Dies gilt auch, wenn die Einrichtungen aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht benutzt werden. Das Mitglied hat eine maximale Unterbrechungszeit bei einer 24-monatigen Mitgliedschaft von 30 Tagen pro Jahr, wobei die Unterbrechungszeit an das Ende der regulären Vertragszeiten angehängt wird. Bei Zahlungsverzug durch das Mitglied ist die TwinFit Müller & Müller GbR berechtigt, den Zutritt zu den Einrichtungen der TwinFit Müller & Müller GbR zu verweigern, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.
4. Mindestalter, Kinder
Die Mitgliedschaft setzt die Volljährigkeit des Mitglieds zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraus. Bei Minderjährigkeit unter 18 Jahren bedarf eine Mitgliedschaft der schriftlichen Zustimmung einer Erziehungsberechtigten. Chipkarten für das Zutrittssystem der Räumlichkeiten der TwinFit Müller & Müller GbR werden ausschließlich gegen Vorlage eines Personalausweises an Mitglieder ab 18 Jahren ausgegeben. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine unterzeichnete Bescheinigung eines Erziehungsberechtigten, um trainieren zu dürfen.
5. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Laufzeit der Mitgliedschaft richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Dauer auf Seite 1. Beide Seiten können den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies ist sowohl bei 6, 12 oder 24 Monaten erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Nach der Erstlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Beispiel: Möchte das Mitglied zum 30.06. eines Jahres den Vertrag mit der Twin- Fit Müller & Müller GbR kündigen, so muss die Kündigung bis zum 31.03 eines Jahres bei der TwinFit Müller & Müller GbR eingehen (es gilt das Datum des Poststempels oder der per- sönlichen Übergabe). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Laufzeit.
Die TwinFit Müller & Müller GbR hat das Recht, im Falle groben Fehlverhaltens (z.B. Diebstahl, Beschädigung, Belästigung
etc.) den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Alle Kündigungen bedürfen der postalischen Schriftform.
6. Erhöhung der Mitgliedschaftsbeiträge
Eine Erhöhung der Mitgliedschaftsbeiträge ist frühestens nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
7. Schadensfälle, Haftung
Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr des Mitglieds. Alle Räume sind videoüberwacht (WC, Umkleide, Sanitärbereiche sind ausgenommen). Die TwinFit Müller & Müller GbR haftet lediglich in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Als Mitglied sind Sie auch für Ihren Gesundheitszustand verantwortlich und tragen Sorge dafür, dass Sie trainingstauglich sind. Die TwinFit Müller & Müller GbR übernimmt keine Haftung für Wertsachen, vergessene oder verlorene Gegenstände in oder außerhalb der Club-Räumlichkeiten.
8. Öffnungszeiten
Die Räumlichkeiten der TwinFit Müller & Müller GbR sind für Mitglieder mit Chipkarte für das Zutrittssystem und BASIC- Vertrag zwischen 7:00 Uhr und 23:00 Uhr, 7 Tage in der Woche geöffnet.
9. Persönliche Daten
Das Mitglied hat der TwinFit Müller & Müller GbR eine Änderung seiner im Vertrag aufgenommenen persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Daten werden elektronisch gespeichert.
10. Allgemeines zu den Verhaltensregeln während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der TwinFit GbR
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Das Mitbringen von Speisen, sowie das Rauchen sind in den Räumlichkeiten der TwinFit Müller & Müller GbR nicht erlaubt. Getränke sind in Plastikflaschen mitzubringen. Im Trainingsbereich sind für den Innenbereich geeignete, saubere Schuhe zu tragen. Die Hygienevorschriften für den Trainings- und Nass- zellenbereich sind einzuhalten. Mitglieder der Twin-Fit Müller & Müller GbR haben keinen Zutritt zu den übrigen Gebäudebereichen, insbesondere zu den als privat gekennzeichneten Bereichen ausgenommen der allgemein zugänglichen, öffentlichen Bereiche und Einrichtungen.
11. Schlussbestimmungen, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Nebenabreden zu diesem Mitgliedsvertrag gibt es keine. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.